Widerruft ein Verbraucher einen im Fernabsatz geschlossenen Kreditvertrag, kann er zwar die bereits geleisteten Tilgungs- und Zinszahlungen zurückverlangen, aber keinen Ersatz für die Nutzung dieser bereits gezahlten Zinsen durch die Banken. Das hat der Europäische Gerichtshof am 04.06.2020 entschieden und damit einer deutschen Regelung widersprochen.
04.06.2020 – EuGH verneint Nutzungsersatz bei widerrufenem im Fernabsatz geschlossenen Kreditvertrag
Jun 21, 2020 | Rechtsneuigkeiten
