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Das Oberlandesgericht Köln hat entschieden, dass die Nachlieferung eines vom Dieselskandal betroffenen Pkw nicht unmöglich ist, weil nur noch eine Folgegeneration des Fahrzeugs hergestellt wird. Vielmehr kann die Nacherfüllung auch die Lieferung eines Nachfolgemodells beinhalten. Das alte Fahrzeug muss jedoch zurückgegeben und Wertersatz für die Nutzung geleistet werden.