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Die Modalitäten für die Berechnung der Widerrufsfrist bei Verbraucherverträgen müssen in Verbraucherveträgen in klarer und prägnanter Form angeben werden. Die Erteilung der Pflichtangaben an den Verbraucher ist für den Beginn der Widerrufsfrist maßgeblich. Eine Kaskadenverweisung (auf eine nationale Vorschrift, die selbst auf weitere nationale Rechtsvorschriften verweist) hinsichtlich dieser reiche nicht aus und verstoße gegen die EU-Richtline über Verbraucherverträge (RL 2008/48/EG), weil sie die Wirksamkeit des Widerrufsrechts ernsthaft schwäche.