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Das Landgericht Düsseldorf hat ein Thermofenster, das vom Autohersteller BMW in einem BMW X1 verbaut wurde, als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Deswegen muss dem Käufer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadensersatz gezahlt werden (Az.: 7 O 67/19).