Das Landgericht Düsseldorf hat ein Thermofenster, das vom Autohersteller BMW in einem BMW X1 verbaut wurde, als unzulässige Abschalteinrichtung eingestuft. Deswegen muss dem Käufer wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung gemäß § 826 BGB Schadensersatz gezahlt werden (Az.: 7 O 67/19).
31.03.2020 – Dieselskandal: Schadensersatz wegen Verwendung eines Thermofensters
Jun 21, 2020 | Rechtsneuigkeiten
