Weil die Gefahr der Stilllegung des Fahrzeugs nicht offengelegt worden sei, verurteilte das Oberlandesgericht Koblenz die VW AG im Dieselskandal zur Zahlung von Schadensersatz gemaß § 826 BGB, obwohl das betroffene Fahrzeug erst vergleichsweise spät – nach Mitteilung und Informierung der Öffentlichkeit über den Einbau der beanstandeten Software – gekauft wurde.
03.04.2020 – Dieselskandal: Schadensersatz trotz spätem Kauf eines betroffenen Fahrzeugs
Jun 21, 2020 | Rechtsneuigkeiten
