Der 7. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart hat entschieden, dass die VW AG muss dem Käufer eines Skandal-Diesels gemäß § 826 BGB Schadenersatz zahlen muss, obwohl die Klage erst im Jahr 2019 erhoben wurde. Der 10. Zivilsenat des OLG Stuttgart hatte die Ansprüche zuvor als verjährt angesehen. Die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen (Az.: 7 U 470/19).
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