6LcWLKwZAAAAAPP-igH2ZfJRg9mC7wM8uLpgm3nJ

Internetanbieter dürfen Cookies nur setzen, nachdem der Nutzer aktiv dazu eingewilligt hat. Das hat der Bundesgerichtshof am 28.05.2020 entschieden (Az. I ZR 7/16). Dass Verbraucher die Möglichkeit haben, einen bereits ausgewählten Cookie wieder abzuwählen, bedeute nämlich nicht, dass sie sich bewusst für das Akzeptieren eines Cookies entscheiden.