Mangels Ermächtigungsgrundlage für die zugrunde gelegte Verordnung hätte die Bundesnetzagentur im Jahr 2016 der Deutschen Post AG nicht die Erhöhung des Portos für Standardbriefe von 0,62 Euro auf 0,70 Euro genehmigen dürfen. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht am 27.05.2020 (Az. 6 C 1.19).
27.05.2020 – BVerwG: Erhöhung des Portos für Standardbriefe 2016 war rechtswidrig
Jun 21, 2020 | Rechtsneuigkeiten
