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In einer lang erwarteten höchstrichterlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 25.05.2020 zum ersten Mal bejaht, dass Volkswagen dem Käu­fer eines Fahr­zeugs mit il­le­ga­ler Ab­schalt­ein­rich­tung den Kauf­preis gegen Rück­ga­be des Pkw erstatten muss. Der Käufer muss sich im Gegenzug die ge­fah­re­nen Ki­lo­me­ter als Nut­zungs­vor­teil an­rech­nen las­sen. Das Urteil könnte Auswirkungen auf tausende weitere Diesel-Klagen haben.