In einer lang erwarteten höchstrichterlichen Entscheidung hat der Bundesgerichtshof am 25.05.2020 zum ersten Mal bejaht, dass Volkswagen dem Käufer eines Fahrzeugs mit illegaler Abschalteinrichtung den Kaufpreis gegen Rückgabe des Pkw erstatten muss. Der Käufer muss sich im Gegenzug die gefahrenen Kilometer als Nutzungsvorteil anrechnen lassen. Das Urteil könnte Auswirkungen auf tausende weitere Diesel-Klagen haben.
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Onno P. Heyken:
