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Das Landgericht Düsseldorf hat am 24.06.2020 entschieden, dass einem Darlehensnehmer keine Zahlungsansprüche zustehen, wenn bei einem Darlehensvertrag mit variabler Verzinsung der Zinssatz rechnerisch unter 0,00 % p.a. sinkt. Im konkreten Fall hatte das Land Nordrhein-Westfalen von einem Darlehensgeber die negativen Zinsen gefordert, nachdem die EZB erstmals einen negativen Leitzins festgelegt hatte. Laut dem LG Düsseldorf legen die Grundsätze des gesetzlichen Darlehensrecht in Darlehensverträgen nur eine Zinszahlungspflicht des Darlehensnehmers fest. Außerdem standen dem Anspruch in dem Fall die AGB des Darlehensgebers entgegen.