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Teilweises Zerreißen von z. B. einem von zwei Testamenten reicht zum Widerruf!
Besteht kein Zweifel an dem Aufhebungswillen des Erblassers, reicht es zum Widerruf eines Testaments aus, nur eins von zwei Originalen des Testaments zu zerreißen. Das hat das Oberlandesgericht Köln am 22.04.2020 beschlossen (Az. 2 Wx 84/20). Eine Erblasserin, dessen Vertrauen durch die als ihre Alleinerbin eingesetzte Haushälterin missbraucht wurde, hatte es wohl schlicht vergessen, das zweite Dokument zu zerreißen.