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Der Fahrer des Wagens, der im Berliner Raser-Fall mit dem Wagen des Opfers kollidiert ist, ist wegen Mordes zu verurteilen. Das hat der Bundesgerichtshof am 18.06.2020 bestätigt. Die Verurteilung des Kontrahenten wegen Modes in Mittäterschaft wurde hingegen wegen unzureichender Begründung aufgehoben. Über diesen muss das Landgericht Berlin nun noch einmal entscheiden. Das Mordurteil erlangte große Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit und der juristischen Fachwelt, weil in der besonders gefährlichen Fahrweise des Täters mit bis zu 170 km/h innerorts ein bedingter Tötungsvorsatz gesehen wurde. Dies wurde in einer ersten Entscheidung des Landgerichts Berlin jedoch nicht hinreichend begründet. Nach der Bestätigung durch den BGH ist das Urteil nun aber rechtskräftig.