Am 18.06.2020 wurde vom deutschen Bundestag das Gesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität beschlossen. In Zukunft sollen soziale Netzwerke die betreffenden Posts nicht lediglich entfernen, sondern in besonders schweren Fällen auch dem Bundeskriminalamt melden und dabei zur schnelleren Identifikation der Täter deren IP-Adressen weitergeben. Außerdem ist nach dem neuen Gesetz ist unter anderem nicht mehr nur die Drohung mit einem Verbrechen, sondern auch mit Taten gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen Sachen von bedeutendem Wert strafbar. Für zahlreiche Straftaten wie der Bedrohung gemäß § 241 StGB und der Beleidigung gemäß § 185 StGB sind neue Strafrahmen festgelegt worden. Für betroffene Personen sollen Auskunftssperren im Melderegister einfacher eingetragen werden können. An der Weitergabe der IP-Adressen und deren Speicherung gibt es viel datenschutzrechtliche Kritik.
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Onno P. Heyken:
