Erhöht der Mobilfunkanbieter einseitig den Preis, haben Kunden unabhängig von der Höhe der Erhöhung ein Widerspruchsrecht. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden (Az.: 1 U 46/19).
09.04.2020 – Widerspruchsrecht bei Preiserhöhungen durch den Mobilfunkanbieter
Jun 21, 2020 | Rechtsneuigkeiten
